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Häusliche Alten- und Krankenpflege

Wenn Sie im Alltag alleine nicht mehr zurecht kommen, ist es gut zu wissen, dass es die Arbeiterwohlfahrt gibt.

Die häusliche Pflege der AWO bietet bedarfsgerechte Unterstützung im Alltag. Sie brauchen Ihr Leben nicht einschneidend zu verändern. Das bedeutet: „so viel Hilfe wie nötig, aber so wenig wie möglich, um Ihnen in Ihrer gewohnten Umgebung ein Höchstmaß an Selbständigkeit und Selbstbestimmung zu ermöglichen. Ein weitgefächertes Leistungsspektrum wird sicherlich auch Ihren Anforderungen gerecht. Von der vorübergehenden Krankenpflege über Hilfe im Haushalt und bei der Verpflegung bis hin zu den von der Pflegeversicherung vorgesehenen Leistungen bietet die AWO vieles, was Ihnen und Ihren Angehörigen das Leben leichter macht.

Voraussetzung für Pflegebedürftigkeit

„Pflegebedürftig nach § 14 SGB XI sind Personen, wenn sie wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlich und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens in erheblichem Maße der Hilfe bedürfen.“

Der Umfang der Pflegebedürftigkeit sowie die Einstufung wird durch den medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) festgestellt.

Die Einstufung erfolgt nach dem zeitlichen Pflegeaufwand in eine der 5 Pflegegrade.

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