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Behandlungspflege

Behandlungspflege (§ 37 Abs. 2, Satz 1 SGB V) Sie erhalten in Ihrem Haushalt oder Ihrer Familie als häusliche Krankenpflege „Behandlungspflege“, wenn sie zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung erforderlich ist. Die erforderlichen Leistungen werden vom behandelnden Arzt verordnet, überwacht und begrenzt. Die Leistungen der häuslichen Krankenpflege nach § 37 SGB V werden von den Kostenträgern (u. a. Krankenkassen, Sozialhilfeträger) bezahlt und durch unseren Pflegedienst erbracht.  In unserem Fachpflegeteam leisten staatlich anerkannte und erfahrene Fachkräfte aus der Alten- und Krankenpflege qualifizierte Behandlungspflege Ausführung ärztlicher Verordnungen z. Beispiel:

  • Verbände aller Art
  • Wundversorgung und Wundpflege
  • Injektionen (i.m./s.c.)
  • Blutdruck- und Blutzucker-Kontrolle
  • Medizinische Einreibungen
  • Medikamentenabgabe und –überwachung
  • Katheterwechsel und –pflege
  • Stomaversorgung: Pflege und Wechsel von Trachealkanülen, Anus-Praeter-Versorgung
  • Einlauf
  • Sondenernährung
  • Absaugen
  • Sonstige verordnete Behandlungen
  • Die Förderung und der Erhalt der Gesundheit und die Genesung unserer Patienten stehen bei uns stets im Vordergrund

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